Bewertung und Kontrolle abweichenden Verhaltens – Aporien bürgerlich-liberaler Pädagogik*
I
II
-
1.[044:18] Das abweichende Individuum wird als dissozial, z. B.„verwahrlost“, klassifiziert und erleidet damit jene stigmatisierende Rollenzuschreibung.
-
2.[044:19] Es wird Prozeduren der Diagnose unterworfen, in denen solche Rollenzuschreibung institutionalisiert wird und zugleich einen Schein der Rechtfertigung erhält.
-
3.[044:20] Es wird einem Sozialisationssystem, z. B. dem Erziehungsheim, zugewiesen, wodurch der Makel noch einmal verstärkt und es gleichsam öffentlich diskriminiert wird. Zudem reproduziert das Erziehungsheim zu einem beträchtlichen Teil gerade jene Sozialisationsbedingungen von Ärmlichkeit, Zwang und Restriktion, die in dem Herkunftsmilieu die Entstehung von Dissozialität begünstigt haben und Anlaß für die soziale Stigmatisierung gewesen sind.