Modernitätsanforderungen und Traditionsbestände für die pädagogische Zukunft der Jugendhilfe [Textfassung b]
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Jugendhilfe.
Modernitätsanforderungen und Traditionsbestände für die sozialpädagogische Zukunft*
|b 101|*Überarbeitete Fassung eines Vortrages auf den 3. Nürnberger jugend- und sozialpolitischen Tagen des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit am 4./5. 10. 1990.

[118:3-5] Die Sachverständigenkommission, die den Achten Jugendbericht schrieb, formuliert eher nebenbei und gar nicht an programmatisch herausgehobener Stelle:
»Jugendliche erfahren gesamtgesellschaftliche Problemlagen früher und ausgesetzter als Erwachsene. Sie zeigen diese Probleme an, protestieren früher und produzieren in kleinen Gruppen engagierter junger Erwachsener eher Lösungsansätze. Für gesellschaftliche Einrichtungen ist diese Auseinandersetzung wesentliches innovatives PotentialJugendliche erfahren gesamtgesellschaftliche Problemlagen früher und ausgesetzter als Erwachsene. Sie zeigen diese Probleme an, protestieren früher und produzieren in kleinen Gruppen engagierter junger Erwachsener eher Lösungsansätze. Für gesellschaftliche Einrichtungen ist diese Auseinandersetzung wesentliches innovatives Potential«
(Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1990, S. 108)
. Der im ganzen zustimmende und nur gelegentlich modifizierte Duktus des Regierungs-Kommentars wird einzig an dieser Stelle heftig durchbrochen; von
»unnötiger Ideologisierung«
, von
»Stilisierung«
und
»Klischees«
ist die Rede. Offenbar macht den Regierungsvertretern die Vorstellung zu schaffen, die junge Generation könne
»innovativ«
sein und diese Lebensbewegung auch noch selbst organisieren wollen. Die Jugendarbeit solle vielmehr
»auch Distanz wahren gegenüber einer nicht unüblichen (Selbst)Stilisierung von Jugend, indem diese etwa insgesamt als
innovatives Potential
ausgegeben wird, weil sie gesamtgesellschaftliche Problemlagen früher erfahre als Erwachsene. ... Klischees, durch welche Jugendliche zur Avantgarde einer besseren Gesellschaft stilisiert werden, dienen nicht deren Wohl, weil sie selbstkritische Lernerfahrungen behindern und ihre Verantwortungsfähigkeit überfordern«
(ebd., S. IX)
.
[118:6] Auf die eher bescheiden und am Rande vorgetragene Idee, auch in unserer Gesellschaft hätten junge Menschen etwas zu ihrer Veränderung oder Verlebendigung beizutragen, antwortet der Regierungskommentar mit dem Vorschlag zuverlässiger Sozialkontrolle. Beide Textstellen sind signifikant, besonders in ihrer systematischen Verbindung: Die Bemerkung der Sachverständigenkommission scheint der idealistischen Subjekttheorie zu folgen und deshalb schon Jugendlichen den Status geschichtspraktisch handelnder Individuen zuzusprechen. Der Regierungskommentar mag dieser Beschreibungsregel nicht folgen und schlägt demgegenüber eine Konstruktion vor, in der Jugendliche als
»selbstkritische Lerner«
definiert werden. Beide Positionen lassen Kritik als Merkmal des Jugendalters gelten, nur richtet sich diese im einen Fall nach außen, als Kritik der Umstände, im anderen Fall nach innen, als Selbstkritik. Das liest sich wie die Veranschaulichung eines sozialpolitischen Streites zwischen Adorno und |b 102|Gehlen über das Problem gesellschaftlicher Institutionen; diese nämlich bekommen ein anderes Gesicht, je nachdem, ob man sie im Lichte des Mündigkeitsentwurfs beschreibt oder im Lichte der bewahrenden Funktionen. Professionelles Handeln in der Jugendhilfe ist, das zeigen jene kontroversen Zitate, zwischen eben diesen Alternativen lokalisiert. Die Meinung, man könne diese Frage empirisch entscheiden, ist falsch; empirische Belege lassen sich für beides finden. Es sind zwei Weisen der Konstruktion von Wirklichkeit. In der Sprache des Regierungskommentars heißt das
»Klischee«
, wobei das geltend Gemachte ebenso dürftig begründet ist wie das von ihr Krtitisierte.
[118:7] Zwei Weisen der Wirklichkeitskonstruktion also und, daraus folgend, zwei Arten der Beschreibung von Jugendhilfe. Beiden kann man, begibt man sich in die je geltend gemachte Konstruktionsregel hinein, eine gewisse Zustimmung nicht versagen. Natürlich ist es dann richtig, wann man sagt, die junge heranwachsende Generation bringe in die Geschichte ein
»innovatives Potential«
ein; Evolutionstheorien widersprechen hier nicht. Allerdings muß man dabei gelten lassen, daß in nachwachsenden Generationen immer wieder Verlebendigungsimpulse ins Spiel kommen, durch die, wenigstens virtuell, die Legitimität von Institutionen in Frage gestellt wird; in dieser Perspektive müssen also Institutionen sich rechtfertigen, nicht die
»innovativen Potentiale«
. In der anderen Perspektive oder Wirklichkeitskonstruktion geht man von Dauer aus, dem zuverlässig Bewährtem; man denkt dann, daß den Verlebendigungsimpulsen der nachwachsenden Generation eher zu mißtrauen sei. Erst wenn diese mit gesellschaftlicher Erfahrung ausgestattet, in eine argumentations- und zuverlässig beteiligungsfähige Form gebracht sei – also etwa heutzutage nach der bürgerlichen Mündigkeit, möglichst vielleicht gar noch etwas später –, erst dann also, nach schwierigen Balance-Akten mit der Dialektik von Umwelt- und Selbstkritik seien innovative Potentiale allenfalls zu erwarten. Begibt man sich in diese Sichtweise hinein, kann man darauf folgenden Beschreibungen und Argumentationen ihr Recht geben: Ehe man argumentiert, muß man reden können; ehe man die verschiedenen familiären Institutionen kritisieren kann, muß man sie kennengelernt haben, ehe man – und ich rede hier von Kindern und Jugendlichen – die politisch-ökologischen Verhältnisse angreift, muß man sich mit ihren Nötigungen, Strategien und Taktiken vertraut gemacht haben. Das Ganze ist ein schwieriger Entwicklungsprozess, in dem gewiß
»Selbstkritik«
, das heißt Prüfung der eigenen Urteils- und Handlungskompetenz eine gewichtige Rolle spielt und in dem gerade den Pädagogen die Aufgabe zukommt, diese Kompetenz bilden zu helfen. Legitimationsbedürftig sind in dieser Perspektive also nicht die Institutionen, sondern ist die gebildete Kompetenz der Heranwachsenden.
[118:8] So marginal, aus historischer Perspektive, der Anlaß jener beiden Zitate auch sein mag, so gravierend sind doch die Konstruktionsregeln, denen sie folgen. Sowohl auf der Ebene des praktischen sozialpädagogischen Han|b 103|delns als auch auf der Ebene der beschreibenden und erklärenden Theorie spielen beide Sichtweisen für Handeln und Denken eine konstituierende Rolle. Die beklemmende Enge von Jugendhilfe-Insitutionen wird von Praktikern ebenso beklagt, wie ihre Notwendigkeit bekräftigt wird. Die sozialpädagogische Forschung beschreibt einerseits Befreiungsgewinne und -verluste, andererseits Institutionalisierungsnotwendigkeiten und -engpässe. Die Theorie schließlich rettet sich, angesichts des erkannten Dilemmas zwischen Subjekt und Institution, entweder in eindeutige Parteinahme für das eine oder das andere, oder sie sucht, gelegentlich, integrative Zwischenformeln, etwa
»Lebenswelt«
oder
»Alltag«
, von denen erhofft wird, daß sie in dem differenzreichen Feld der Praxis Ordnung stiften könnten.
[118:9] Der folgende Text soll zu diesem Problem ein Beitrag sein. Es soll beschrieben werden, wie gegenwärtig über die Jugendhilfe nachgedacht wird und was aus diesem Nachdenken für eine zukunftsfähige Form fachlicher sozialpädagogischer Kompetenz gefolgert werden könnte. Dafür ist die Attitüde der Beschreibung aus historischer Distanz vielleicht nützlich, besonders deshalb, weil gerade die Jugendhilfe und ihre Praxis Identifikationen begünstigt, gelegentlich sogar notwendig erscheinen läßt, die indessen tief im Konzept der Moderne wurzeln und damit uns Risiken eingetragen haben, die bedacht werden sollten.
»Modern«
, und das heißt hier der europäischen Aufklärung entstammend, sind bekanntermaßen auch die beiden erwähnten Weisen der Wirklichkeitskonstruktion: Die Subjektivitätsemphase, in der Sozialpädagogik häufig Unterstützung, Verstehen, Hilfe o.ä. genannte, und die emphatische Thematisierung der Notwendigkeit institutioneller Regulative, pädagogisch dann meist als Kontrolle,
»Überwachen und Strafen«
, Resozialisierung, Kolonisieren o.ä. bezeichnet. Ich skizziere das Problemfeld in den folgenden Schritten:
[118:10] Zunächst sollen zwei jugendhilfepolitisch signifikante Texte betrachtet werden (1); es soll sodann die sozialwissenschaftliche Orientierung der Sozialpädagogik erörtert werden (2) und, gleichsam als Komplement, ihre kulturelle Dimension (3). Schließlich wird, als hypothetisches Resümee, ein Begriff von zukunftsorientierter
»Fachlichkeit«
vorgeschlagen (4).

1. Zwei Quellen-Texte

[118:11] Das Jahr 1990 hat uns, was selten vorkommt, gleich zwei für die Lage und die vermutete Zukunft der Jugendhilfe hochsignifikante Texte gebracht: den
»Achten Jugendbericht«
und das neue
»Kinder- und Jugendhilfegesetz«
(KJHG). Derartige Texte sind hervorragende Seismographen. Man kann sie in der Attitüde großer historischer Distanz lesen und sich fragen: Was zeigen sie an? Was mir, in dieser Attitüde, auffällt, ist folgendes:
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  1. 1.
    [118:12] Offenbar handelt es sich um eine Kultur, die mit ihrem Nachwuchs Schwierigkeiten hat. Trotz eines sehr dichten Lern- und Entwicklungskontrollsystems, das den Namen
    »Schule«
    und
    »Vorschule/Kindergarten«
    hat und das im ersten Fall 100%, im zweiten Fall ca. 70% aller Kinder erfaßt, scheint nicht alles wie gewünscht zu funktionieren. Offenbar droht die Verletzung von
    »Rechten«
    , drohen
    »Benachteiligungen«
    , ist die
    »Umwelt«
    häufig
    »ungünstig«
    oder
    »gefährlich«
    (vgl. § 1 KJHG). Obwohl, am Ende des 20. Jahrhunderts, die
    »Familie«
    und ihre Varianten – also kleine Zwei-Generationen-Haushalte – das allgemein geschätzte Muster-Setting für das Aufwachsen von Kindern ist, bedarf es offenbar eines Gesetzes, um zu verhindern, daß hier nichts Unerwünschtes geschieht. Zwischen Beschulung und Familienversorgung klafft überdies eine Lücke, in der die in früheren Gesellschaften praktizierten Formen der informellen Sozialkontrolle, der Unterstützung in Notlagen usw. nicht mehr funktionieren und nun unkontrollierbare Einflüsse auf die junge Generation und ihre primären Lebensmilieus einwirken. Das Gesetz entfaltet deshalb ein Spektrum von öffentlichen Leistungen und Aufgaben, die in diesem schwer kalkulierbaren Zwischenfeld zu arrangieren sind, und zwar
    »zugunsten junger Menschen und Familien«
    (§ 2 KJHG). Das Spektrum besteht im wesentlichen aus
    »Jugendarbeit«
    (und betrifft höchstens 30% eines Jahrgangs), Familien-Förderung (unter 10% der Haushalte),
    »Hilfen zur Erziehung«
    (unter 5%) und
    »Hilfen für junge Volljährige«
    (vgl. § 2, Abs. 2). An späterer Stelle aufgeführte Einrichtungen beziehen sich auf noch geringere Jahrgangsanteile (extrem niedrig z.B. § 35).
  2. 2.
    [118:13] Was heißt in dieser Gesellschaft
    »jung sein«
    ? Der Befund ist widersprüchlich. Dem Gesetz können wir entnehmen (vgl. § 7), daß Menschen unter 14 Jahren
    »Kinder«
    genannt werden, 14- bis 18jährige heißen
    »Jugendliche«
    , 18- bis 27jährige
    »junge Volljährige«
    . Die Volljährigkeitsgrenze ist zusätzlich interessant: Sie trennt
    »Erziehungsberechtigte«
    von solchen, die nur Akkusativ-Objekt von Erziehung sein können, nicht aber die erste Person Singular in Sätzen, die sich auf Erziehung beziehen. Nun wissen wir aus historischem Vergleich, daß Gesetzestexte zwar ein wichtiger Indikator für das gesellschaftliche Geschehen sind, dieses aber keinesfalls abbilden. Gleichzeitig nämlich können wir eine signifikante Entfernung der über 14jährigen aus den Erziehungsmilieus und damit aus ihrem Status als Akkusativ-Objekt der Erziehungsrede beobachten. Einerseits also erscheinen die jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr teils erziehungs-, teils unterstützungsbedürftig, also noch nicht als Vollmitglieder der Gesellschaft in einem kulturellen (nicht rechtlichen) Sinne des Wortes; andererseits wissen wir aus einer Unzahl von Dokumenten, daß relativ früh schon die als
    »Jugendliche«
    oder
    »junge Volljährige«
    Bezeichneten sich mit großem Nachdruck als voll handlungskompetente Subjekte darzustellen versuchen. Im historischen Vergleich könnte es so scheinen, als nähere sich die Situation von 1990 in einigen Hinsichten wieder der von 1690 an: Damals gab es |b 105|nur
    »Kinder«
    bis zum Alter von etwa 13 Jahren, danach schlugen sie sich durchs Leben, mal früher, mal später, mal überhaupt nie
    »selbständig«
    . Was damals geschah, scheint Teilen der jungen Generation am Ende des 20. Jahrhunderts vernünftig. Die Jugendhilfe-Administration ist indessen in dieser Frage eher beunruhigt und denkt, das könne nicht gutgehen, wie weiland Hermann Franke in Halle. Das Problem beginnt also (ungefähr) an dieser historischen Stelle, und es hat seinen Grund oder sein herausragendes Argument in der Ablösung ritueller Lebenszeitübergänge durch eine Dynamisierung, oder besser, durch die Idee langsam fortschreitender
    »Entwicklungs«
    -Karrieren.
  3. 3.
    [118:14]
    »Entwicklung«
    scheint, auf der Grundlage der Vordenker des 18. und 19. Jahrhunderts und der nach ihren Maßgaben entworfenen Erziehungsveranstaltungen, im 20. Jahrhundert eine zentrale Vokabel zu sein. Sie ist, für die hier zu beschreibende Kulturlage, schon derart selbstverständlich geworden, daß sie im Index des Achten Jugendberichtes gar nicht mehr auftaucht. Aber allenthalben ist davon die Rede, auch im Gesetzestext.
    »Entwicklung«
    wird, nicht immer, aber doch im Regelfall, als gerichtete Bewegung in der Zeit verstanden. Die Bewegung selbst wird dabei – das wissen wir aus vielen anderen Texten – verschieden interpretiert: nach dem Muster des unberührten Wuchses der Pflanze, nach dem des von Anfang an den Wuchs korrigierenden Gärtners, als Aufeinanderfolge logischer Stufen, als Wechselspiel zwischen Triebimpulsen und Realitätserfahrung u.ä.. Bei aller Pluralität der Bilder, der
    »Wertorientierungen«
    (vgl. § 3) und
    »Grundrichtung(en) der Erziehung«
    (vgl. § 9) ist indessen unstrittig, daß für die Richtung der Entwicklungs- und Bildungsbewegungen das regulative Prinzip einer
    »eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit«
    (§ 1)
    gelten soll. Jugendhilfemaßnahmen sind also offenbar deshalb nötig, weil die gesellschaftlichen Verhältnisse selbst, die universellen Institutionen Familie und Schule, die notwendige Erziehungskraft nicht zuverlässig enthalten, d.h. dieses regulative Prinzip nicht wirkungsvoll zur Geltung bringen.
  4. 4.
    [118:15]
    Wie schwierig die Aufgabe ist, die der Jugendhilfe damit aufgebürdet wird, zeigt sich an der hervorragenden Bedeutung, die in beiden Texten der
    »Planung«
    zugesprochen wird (vgl. KJHG §§ 36, 79, 80, 83, 84 und Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1990, S. 30 ff., 132 ff., 174 ff.). Es gibt sie in zwei Varianten, als fallbezogene Diagnose von Lebenslagen und als verallgemeinerte Strategie öffentlich-institutioneller Tätigkeit. Die beiden Planungsvarianten repräsentieren aber auch zwei verschiedene Haltungen, Einstellungen, Aufmerksamkeiten im Felde der Jugendhilfe. Dem historiographischen Beobachter kann gar nicht entgehen, daß mit der ersten Variante, der fallbezogenen Diagnose und Erziehungsplanung, vornehmlich Pädagogen, andere subjekttheoretisch interessierte Humanwissenschaftler, phänomenologisch orientierte Alltagstheoretiker, vor allem aber pädagogisch praktizierende Mitglieder der einschlägigen Profes|b 106|sionen identifiziert sind. Für die zweite Planungsvariante, die öffentlich-strategischen Datensammlungen, Sozialdiagnosen und Prognosen schreiben sich naturgemäß Soziologen, Sozialstaatstheoretiker, Politikwissenschaftler die naheliegende Kompetenz zu, vor allem aber die Mitglieder der Jugendhilfeverwaltung. Wir haben es also offensichtlich mit zwei verschiedenen Typen gesellschaftlicher Praxis zu tun. Wir können freilich diese Differenz durch Erfindung neuer Vokabeln kaschieren, aber wir können sie, wenn ich recht sehe, nicht aufheben.
    Die beiden Planungswege sind durchaus verschieden. In idealtypischer Stilisierung kann man sagen, daß die praktisch-diagnostische Variante einen hermeneutischen Weg zu gehen versucht; sie konstruiert die nächsten Schritte aus einer möglichst
    »dichten Beschreibung«
    von Lebenslagen und versucht, die Formen und Situationen vernünftiger Erziehungsplanung im Anschluß an solche Beschreibungen zu finden. Die zweite, die Sozialplanungsvariante, bevorzugt
    »dünne Beschreibungen«
    , nämlich dessen, was bereits in der Form des Kollektiv-Allgemeinen gegeben ist und über die singulären Fälle hinausgehende Vorhersage möglich machen könnte, also beispielsweise Sozialstaats-Regulative, Professionalisierungsstrategien, Bevölkerungsentwicklung, Kriminalitätsraten. Anders als im Schulsystem, wo stabile und auf lange Dauer gestellte Institutionen bewirken, daß Lehrer und Administratoren, Lern-Diagnostiker und Schulsystem-Forscher sich wechselseitig entlastet fühlen können, sind im Jugendhilfesystem beide Praxis-Typen oder Blickpunkte ständig aufeinander angewiesen, und zwar aus einem Grunde, der in der Eigenart dieses Sektors gesellschaftlicher Wirklichkeit liegt: seine geschichtlichen Veränderungen haben kürzere Wellen. Jugendhilfe ist ein empfindlicherer Seismograph für strukturelle Verschiebungen in der Gesellschaft als die Schule; die rasch wechselnden Schlagworte und Moden sind ein ziemlich guter Ausdruck für das, was häufig beklagt wird, daß nämlich die Jugendhilfe auf gesellschaftlich erzeugte Problemstände reagiert. In solcher Lage braucht der hermeneutisch-diagnostisch orientierte Praktiker die Daten der Planungsvorhersagen, damit sein Handeln
    »gebildet«
    bleibt, und braucht der Administrator die hermeneutische Erfahrung der pädagogischen Praxis – denn: Ungefähr alle zehn Jahre ändert sich die Lage.
[118:16] Dennoch gibt es großräumige Problemstellungen. Das unterscheidet die beiden Texte: Der Jugendbericht kann sich mit kleinzeitlichen Diagnosen, im 4-Jahre-Rhythmus, zufrieden geben. Das neue Gesetz muß eine längere Perspektive im Auge haben. Ich versuche deshalb – nun unabhängig von den Formulierungen dieser beiden Dokumente, aber mit Bezug auf sie –, die beiden Problemkomponenten zu beschreiben, die ich als vorläufig dauerhaft einschätze.
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2. Sozialwissenschaftliches

[118:17] Die Ausdrücke, mit deren Hilfe wir unsere eigenen Problemlagen bestimmen, sind nicht etwa – wie jeder weiß – Abbilder der Wirklichkeit, sondern Deutungsversuche. Die Vorgeschichte des Deutungsversuchs, der gegenwärtig in Vokabeln wie
»Lebenswelt«
,
»Alltag«
,
»multifaktoriell«
,
»System«
,
»Struktur«
,
»Vernetzung«
,
»Interdependenz«
,
»Ganzheitlichkeit«
zum Ausdruck gebracht wird, oder auch in entsprechenden sozialpädagogischen Handlungskonzepten wie
»Gemeinwesenarbeit«
,
»intergenerationelle Familientherapie«
,
»vernetzte Beratungssysteme«
,
»mobile Betreuung«
,
»struktur-adäquate Prävention«
(der linguistischen Phantasie sind keine engen Grenzen gesetzt) – dessen Vorgeschichte reicht weit zurück. Der Ausdruck
»Habitus«
beispielsweise, zentral für eine der prominentesten Gesellschaftstheorien der Gegenwart, entstammt der Philosophie des Thomas von Aquin, 13. Jahrhundert. Er bezeichnet eine kollektiv akzeptierte Normalform und soziale Einbindung des Sich-Verhaltens, des Handelns gegenüber sich, der Welt und anderen, eine Denkfigur, von der noch Comenius ausging: Das menschliche Einzelwesen, das sich nur insofern realisieren und nur verstanden werden kann, als es im Gefüge der vielen Weltmomente seinen Ort findet.
[118:18] Die Sach- bzw. Deutungslage änderte sich vollständig, als das Projekt der
»Individualität«
gesellschaftswirksam auf den Plan trat und damit eine andere Deutungsfigur der ersten den Platz streitig machte. Zwischen der italienischen Frührenaissance und Rousseau vergingen zwar 300 Jahre; dann erst war das Individualitätskonzept auch pädagogisch diskutabel. Rousseau brachte die nun entstandene Schwierigkeit
»auf den Punkt«
, wie man sagt: In der stilisierten Alternative von
»Natur«
und
»Gesellschaft«
schlägt er alles, was pädagogisch verantwortlich genannt werden kann, der Naturseite zu, und das heißt, in der Terminologie der folgenden Jahrzehnte, der
»Individualität«
oder
»dem Allgemeinen im Individuellen«
. Seither zirkuliert das pädagogische Denken um einerseits Gesellschaftliches, andererseits Individuelles. Da nun, diesseits der Rousseauschen Utopie, beständig Gesellschaftliches sich in die Individualitäten hineinmischt, lautet die fortan bestimmende Frage, in der Formulierung D. Benners, wie
»gesellschaftliche Determination«
in
»pädagogische«
zu überführen sei (vgl. Benner 1987).
[118:19] Für Lehrer mag diese Frage, jedenfalls solange sie nicht über die Prinzipien ihrer Curriculum-Konstruktionen nachdenken, akademisch klingen. Für Mitarbeiter in der Jugendhilfe ist sie jedoch das zentrale Thema. Die Jugendhilfe hat es – wiederum diesseits der Utopie Rousseaus – mit den tatsächlichen oder möglichen Beschädigungen zu tun, die die
»Verhältnisse«
dem Individuum zufügen, den Entwicklungschancen, dem Überlebensmodus, den sozialen Beteiligungsspielräumen. Das hat Heinrich Wichern – wenn man ihn nicht nur durch die Brille späterer soziologischer Ideologie-Kritik liest –, wie mir scheint, deutlich gesehen. Seine Protokolle der |b 108|Armenbesuche im hamburgischen Stadtviertel St. Georg sind hervorragende Dokumente dieser zwischen Sozialstruktur und Individualität in Gang gebrachten Irritation (vgl. Wichern 1958). Das setzt sich bis in die Gegenwart hinein fort, wenn nun beispielsweise von
»strukturbezogenen«
und
»individualisierenden«
Annahmen, Optionen und Handlungsstrategien der Jugendhilfe die Rede ist. Es entsteht bisweilen der schiefe Eindruck, als gehöre
»Individualität«
zum Erzieherischen,
»Struktur«
hingegen zum Soziologischen. Etwas unfair zugespitzt kann man sagen, daß, wer individualisieren will, angeblich vor sich hin wurstele. Wer
»Struktur«
sagen kann, behält den Überblick.
[118:20] Daß darin jene Irritation eine gar nicht so hilfreiche Auflösung erfährt, zeigt sich in der bisweilen auftauchenden Kritik an denjenigen, die
»Beziehungen«
zum Thema machten. Das ist auch kaum anders zu erwarten unter Bedingungen, die wir zusammenfassend
»Modernisierung«
nennen. Neben vielen Merkmalen, die dem historischen Modernisierungsprozeß zugesprochen werden, spielt die
»Erklärung«
sozialer Sachverhalte eine prominente Rolle: Erst wenn ein Ereignis erklärt ist, soll es als Datum auch für Handlungsstrategien geltend gemacht werden, die wir dann
»rational«
nennen. Mit diesen Prämissen muß – nach der Modernitäts-Logik – die Beschreibung einer Verhaltensauffälligkeit, eines irgendwie unerwünschten Merkmals von Individuen und deren primären Beziehungen, in gleichsam sich erweiternden Kreisen, zu immer komplexeren Erklärungen, zu systemischen Perspektiven führen. Es gibt also – unter Modernitätserwartungen – gar keinen Grund, die Aufmerksamkeit für
»Beziehungen«
irgendwie geringzuschätzen oder sie gar mit dem negativ gemeinten Etikett der
»Individualisierung«
zu versehen. Ebenso falsch wäre es indessen, würde man strukturanalytische Aussagen – etwa über Arbeitslosigkeit, finanzielle Ressourcen der Jugendhilfe, kommunalpolitische Variablen, Chancendisparitäten, ökologische Lagen, Professionalisierungs-Tendenzen – als marginale oder gar pädagogisch irrelevante Aussage-Systeme denunzieren. Denn es gehört ebenso zum Projekt der
»Modernisierung«
, in ihrer individualitätstheoretischen Komponente, alles Systemische auf die Lebenssinn-Erwartungen der Individuen zu beziehen, also letzten Endes als umsichtige Fallhilfe sich bewähren zu lassen.
[118:21] Solche Fragestellungen sind nicht besonders originell. Sie sind, wie wir z.B. aus Jugendamtsuntersuchungen wissen, die alltäglichen Selbstverständlichkeiten der Mitarbeiter dort (vgl. Böllert/Otto 1990). Es steckt darin aber ein nicht ganz so triviales Problem, das Klaus Wahl
»Die Modernisierungsfalle«
genannt hat: Die
»Falle«
besteht darin, daß es einerseits den
»Mythos«
gebe, die Gesellschaftsmitglieder könnten mit
»Selbstbewußtsein«
ausgestattete Subjekte,
»autonome Individuen«
sein – so drückt Wahl sich aus (vgl. Wahl 1989, S. 157 ff.) –, die sinnvoll die Rousseausche Verheißung der Möglichkeit individueller Selbstverwirklichung zu ihrer realen Lebenserwartung machen können – andererseits aber die
»Realität der |b 109|Moderne«
solche Erwartungen nur fragmentarisch zu erfüllen vermag, und dies vermutlich auf unabsehbare Zeit (vgl. dazu Meyer-Drawe 1990). Es kann nämlich kaum geleugnet werden, daß in diesem Dilemma manchem eine gerade noch erträgliche Balance gelingt, manchem aber auch nicht, und zwar häufig von der Kindheit an. Das Jugendhilfesystem, das macht der § 1 des KJHG unmißverständlich deutlich, hat es mit dieser zweiten Gruppe zu tun. Wie soll die Jugendhilfe mit dieser Schwierigkeit umgehen?
[118:22] Eine gegenwärtig populäre sozialwissenschaftliche Antwort heißt, wenn ich recht sehe,
»Prävention«
. Meine unpopuläre Antwort heißt: Präventions-Appelle verschleiern die Modernitätsfalle und verschlimmern sie damit. Ich will das erläutern. Wer
»Prävention«
sagt, das liegt in der Logik dieses Begriffs, der meint, er könne einem unerwünschten Ereignis zuvorkommen, indem er Vorsorge trifft, daß es nicht eintritt. Rational aber kann er Vorsorge nur treffen, wenn er die Systembedingungen kennt, unter denen das Auftreten eines solchen Ereignisses mindestens unwahrscheinlich ist. Ein solches Szenario kann, gegenwärtig und mit empirischer Zuverlässigkeit, niemand entwerfen. Die Verfasser des Jugendberichtes haben das gesehen: Einerseits ziele Prävention
»auf lebenswerte, stabile Verhältnisse, auf Verhältnisse also, die es nicht zu Konflikten und Krisen kommen lassen«
, Verhältnisse also – so möchte ich ergänzen –, die unter dem Namen
»Utopie«
im Verlauf der Neuzeit immer wieder entworfen wurden und die, als positive Beschreibung, das Gemeinwesen ungewollt in die Nähe totaler Institutionen rückten. Im Jugendbericht wird deshalb, andererseits, vermerkt, daß es bedenklich sei, die Maßnahmen der Jugendhilfe auf die Idee der Prävention zu gründen, weil dann nämlich
»Normalität gleichsam als verhinderte Schwierigkeit«
definiert und die erfahrbare Wirklichkeit
»pathologisiert«
würde
(vgl. Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1990, S. 85 f.)
. Würden also die Promotoren einer
»präventiven Jugendhilfe«
selbstreflexiv ihr eigenes Normalitätskonzept analysieren, würden sie wohl auf einige begriffliche Schwierigkeiten stoßen.
[118:23] Das muß indessen nicht entmutigend sein. Im Gegenteil: Dasjenige Teilsystem gesellschaftlicher Vorsorge, das am wirkungsvollsten präventiv ist, ist das Ausbildungssystem. Seine Effektivität verdankt es einer nahezu totalen Erfassung des Nachwuchses und einer an durchschnittlichen Normalitätserwartungen orientierten, abstrakten Aufgabenstellung, die ich – um die Argumentation abzukürzen – zusammenfassend
»Alphabetisierung«
nenne, in Schrift und Zahl, in Arbeitsfähigkeit, Verständnisgewinn, Problemlösungskompetenz usw. In einer Gesellschaft der Moderne, deren Modernitätsprojekt nach zwei Seiten hin angelegt ist, zur Seite der Rationalität von Verhältnissen nämlich und zur Seite individueller Sinn- und Selbständigkeits-Erwartungen hin, scheint es mir naheliegend, einen Verbund institutionalisierter Aufmerksamkeiten zu schaffen für solche Lebenslagen, Situationen und Menschen, die innerhalb des Modernitätsprojektes eher verlieren könnten oder bereits zu Schaden gekommen sind. Ebendies ist der historische Sinn |b 110|der Jugendhilfe. Was in der Schule als Marginalie auftaucht, wird hier zum zentralen Thema: die zweite Hälfte der Moderne im Umgang mit der nachwachsenden Generation. Man kann das
»reaktiv-kompensatorisch«
(vgl. Böllert/Otto 1990)
nennen. Aber: Was hier
»kompensatorisch«
zur Sprache gebracht wird, ist nichts weniger als die Frage, ob der Modernitäts-
»Mythos«
des seiner selbst bewußten und in seinen Handlungen autonomen, seine Sozialität und Individualität realisierenden Menschen angesichts der Systemzumutungen eine Chance hat. Genauer fände ich, wenn hier statt vom
»Mythos«
vom
»regulativen Prinzip«
die Rede wäre. Es wäre dann deutlich, daß es sich um einen notwendigen Bestandteil dessen handelt, was wir seit der Aufklärung
»Moderne«
nennen.

3. Kulturelles

[118:24] Die Geschichte der Jugendhilfe, sowohl als Geschichte ihrer Praxis wie als Geschichte ihrer akademischen Kommentare, ist also eine Geschichte der Versozialwissenschaftlichung. Diese geschichtliche Bewegung gehört unstreitig zu ihrem Modernitäts-Gewinn. Der Gewinn zeigt sich in der Selbstverständlichkeit, mit der wir die wesentlich scheinenden Probleme benennen, auch wenn wir sie vielleicht verschieden beantworten: System, Struktur, Bevölkerungsentwicklung, Institutionalisierung, Prävention, Kompensation, soziale Kontrolle, Stigmatisierung, Sozialstaat, Strategien, Kompetenzen, Interaktionen, Erwerbstätigkeit, Regionalisierung, Integration, Ökologie usw. Dieses Sozialwissenschaftlich-Werden der Jugendhilfe wurde, wenn ich recht sehe, von zwei Seiten her vorangetrieben: Die sozialpolitischen Engpässe nötigten schon früh dazu, individuell erscheinende Problemlagen im Kontext gesellschaftlicher Bedingungen und Bewegungen zu interpretieren (Gertrud Bäumer, Alice Salomon, Siddy Wronsky, auch Aloys Fischer); die Aufmerksamkeit auf die mikrosozialen Details von Interaktionen in den Lebensmilieus der Klienten und den professionellen sozialen Beziehungen, legten es nahe, von den quasi-privaten Merkmalen der Beziehungen und ihren Störungen sich voranzuarbeiten zu – wie Bronfenbrenner das ausdrückte – meso- und makrosozialen Kontexten, vom
»Verhalten«
zu
»Verhältnissen«
(vgl. Bronfenbrenner 1976).
[118:25] Das konnte nur gelingen, denke ich, weil, nach einer treffenden Formulierung Gregory Batesons, Beziehungen zwischen Menschen – private oder professionelle, unter Gleichaltrigen oder intergenerationell – immer von den beiden verschiedenen Interaktionspartnern her verstanden werden können:
»Beziehung ist immer ein Produkt doppelter Beschreibung«
(Bateson 1987, S. 165)
. Diese Einsicht führte, konsequent weitergedacht, von dem Projekt
»christlicher Liebestätigkeit«
gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu dem Projekt einer sozialwissenschaftlich orientierten
»Fachlichkeit«
der Jugendhilfe in der Gegenwart.
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[118:26] Wenn meine Beobachtungen stimmen sollten, dann gibt es Gründe, diese
»doppelte Beschreibung«
noch einmal zu verdoppeln. Die sozialwissenschaftliche Zurichtung von Problemstellungen der Jugendhilfe, jedenfalls sofern sie vornehmlich die formalen Daten von Sozialstruktur, Administrationsstrategie, Institutionalisierung materieller Substrate im Auge hat, hat eine gewisse Neigung, die an inhaltlichen Substraten, an Lebenssinn orientierten Projekte der Klienten geringer zu achten. Wir sollten deshalb Jugendhilfeprobleme auch in dieser Hinsicht
»doppelt beschreiben«
, von der Seite ihres sozialstrukturellen Ortes und von der Seite ihrer kulturellen Sinnprojekte her.
[118:27] Diese abstrakt-akademische Formulierung will ich konkretisieren. Ein 15jähriges Mädchen – ich berichte aus einem Forschungsprojekt und kompiliere hier einen fiktiven Fall aus verschiedenen Daten – wurde, als es 13 Jahre alt war, von ihrem Stiefvater vergewaltigt. Die Mutter deckte nicht nur diese Gewalttätigkeit, sondern beförderte anschließende Prostitution. Das Mädchen gerät in Loyalitätskonflikte: Soll es die Familie verraten oder sich selbst aufgeben? Es wählt einen mittleren Weg, auf dem sie keinen der in ihr widerstreitenden Ansprüche offen verletzen muß. Auf diesem Weg kommt sie von der Familie frei und in öffentliche Ersatzerziehung. Sie schließt sich rechtsradikalen Gruppen von Jugendlichen an und laboriert an einem männlich akzentuierten Selbstbild. Sie trifft auf feministisch orientierte Erzieherinnen, die der Meinung sind, Traktorfahren sei die Imitation eines Männlichkeits-Wahns, die Herstellung von Schmuck und Kleidung hingegen, überhaupt alles Expressive, auch der Umgang mit Lebendigem, Tieren zum Beispiel, sei der Herausbildung einer stabilen weiblichen Identität förderlicher. Das Mädchen entstammt den unteren Einkommensschichten; es hat geringe Chancen, einen qualifizierten Hauptschulabschluß zu erreichen.
[118:28-29] Ich möchte nicht diesen Einzelfall diskutieren, sondern mit seiner Hilfe ein allgemeines Problem erläutern. Es gibt, für diesen Fall, Daten der Sozialstruktur, mit deren Hilfe wir uns die Wahrscheinlichkeit des Auftretens dieses und ähnlich gelagerter Fälle erklärbar machen und vielleicht sogar, in Grenzen, präventiv (für andere Fälle) tätig werden könnten: ein kompliziertes Zusammenspiel von ökonomischer Schwäche, Patriarchalismus, familiärer Privatheit, sozialpsychologischer Gewaltdisposition, politischer Vereinnahmung u.ä. Das wäre der Weg sozialwissenschaftlicher Beschreibung. Die zweite Komponente der geforderten
»doppelten Beschreibung«
müßte die kulturellen Sinnprojekte betreffen, die sich mit den knöchernen Sozialdaten verbinden: Der kulturelle Sinn des Inzest-Tabus, männliche Gewalttätigkeit und ihr Gegensinn, die kulturelle Kraft von Frauen, die inhaltliche Auslegung eines Begriffs von Stärke, die Bedeutung von Technik, der Sinn eines adäquaten eigenen Körperbildes, sein Verhältnis zur Sozietät, die Funktion expressiver (ästhetischer) Tätigkeiten u.ä. Ich sehe deshalb nicht den mindesten Grund, die kulturtheoretische Problem|b 112|reihe zugunsten der sozialwissenschaftlichen zu vernachlässigen. Ich will einige Komponenten dieser Problemreihe der Jugendhilfe-Diskussion hervorheben:
  1. 1.
    [118:30] Seit längerem schon ist in der Jugendhilfe zunehmend von
    »Kultur«
    die Rede. Das Verdikt, die Anrufung von Kultur und ihrer Verheißungen sei eine bürgerliche
    »Affirmation«
    bestehender Verhältnisse, ist, sofern man es undifferenziert weiter verwendet, gewiß veraltet. Das breite Spektrum kultureller Aktivitäten im Jugendhilfebereich – Pädagogische Aktion München; Stadt- und Kulturhäuser zwischen Eßlingen, Hamburg und Bochum; historische
    »Spurensuche«
    und handwerklich-ästhetische Projekte; Jugendtheaterarbeit; Einführung ästhetischer Praktiken in der Heimerziehung – ist Dokument eines produktiven Umgangs mit Sinnorientierungsbedürfnissen (vgl. Honig 1988, Treptow 1990), das nur der als
    »konservativ«
    oder
    »affirmativ«
    denunzieren kann, der sie nicht kennt. Diese Problemstellung reicht also weit in die Praxis von Familien, der Jugendarbeit, der Heimerziehung, ja selbst der Einzelbetreuung nach § 35 KJHG hinein (vgl. Gintzel/Schrapper 1991).
  2. 2.
    [118:31] Derartige Jugendhilfe-Aktivitäten zeichnen sich in der Regel durch zweierlei aus: durch eine Anbindung an regionale Problemstellungen und durch einen Bezug auf elementare Symbol-Erfahrungen. Um dies in den Vordergrund der Aufmerksamkeit zu bringen, haben sich zwei Vokabeln bewährt,
    »Lebenswelt«
    und
    »Alltag«
    – unabhängig von dem wissenschafts- oder gar erkenntnistheoretischen Ort, den sie sonst haben mögen. Sie spielen deshalb auch im Jugendbericht der Bundesregierung eine prominente Rolle. Die beiden Ausdrücke heben hervor, was für die Perspektiven der Jugendhilfe von zentraler Bedeutung ist: die Orientierung an sinnstiftender Tätigkeit im Kontext je gegebener Lebensfelder. Freilich war das Lebensfeld jenes zitierten 15jährigen Mädchens, ihr
    »Alltag«
    , eine Schrekkenskammer; der Anschluß an die Skinheads aber war ebenso eine kulturelle Sinn-Such-Bewegung wie ihre Vorliebe für das Traktor-Fahren; beides verweist auf jenen Bestandteil des
    »Lebenswelt«
    -Begriffs, der der phänomenologischen Tradition entstammt und dort als das
    »Leib-Apriori«
    jeder Erfahrung bezeichnet wird (vgl. z.B. Meyer-Drawe 1984).
  3. 3.
    [118:32] Damit ist eine entschiedene Erweiterung des gelegentlich immer noch verwendeten emphatischen Kulturbegriffs angezeigt. Die spektakulären Glanzlichter – Ausstellungen, Festivals, Rockkonzerte, historische Museen – sind zwar die leicht sichtbare Borke um den Stamm, sind auch Momente eines Marktes öffentlicher Inszenierungen, in denen, durch die Allianz mit der politischen und ökonomischen Macht, andere Bedeutungen codiert werden. Otto Karl Werckmeister hat das in einer treffenden Metapher
    »Zitadellenkultur«
    genannt (vgl. Werckmeister 1989). Demgegenüber sind die kulturellen Erfahrungen, Entwürfe und Bewegungen, die der Jugendhilfe die Thematik liefern, eher – um ein anderes Bild zu verwenden – in Hinterhöfen und Vorstädten angesiedelt, auf den Hinterbühnen. Es wäre |b 113|für die Jugendhilfe im ganzen wenig hilfreich, wenn, etwa unter dem Namen
    »Kulturarbeit«
    oder
    »Freizeitpädagogik«
    , diese Dimension sozialpädagogischer Tätigkeit auf Dauer ressortiert würde. Sie beginnt übrigens schon bei der Architektur unserer Einrichtungen (vgl. Rittelmeyer 1990), bei der Gestaltlosigkeit von Treppenhäusern und Küchen, ist also ein elementarer Bestandteil des Jugendhilfe-Alltags, Teil eines
    »ABCs der Elementarbildung für das Alltagsleben«
    (Winkler 1988, S. 305)
    .
  4. 4.
    [118:33] Schließlich sollten wir uns vor Augen halten, daß der Begriff
    »Kultur«
    die Gesamtheit der Reaktionen auf die materiellen Substrate des gesellschaftlichen Lebens meint. Dazu gehören auch alle Deutungen, symbolische Reaktionen also, mit deren Hilfe wir Problemlagen bestimmen und sie uns verständlich zu machen suchen. Ausdrücke wie
    »Pluralisierung von Lebenslagen«
    ,
    »multikulturelle Problemstellungen der Sozialpädagogik«
    ,
    »Individualisierung«
    ,
    »Entwicklungslogik«
    ,
    »strukturbezogene Normalitätsannahmen«
    ,
    »individualisierende Zuschreibungen«
    ,
    »System«
    und
    »Lebenswelt«
    ,
    »Verwahrlosung«
    und
    »Kriminalität«
    usw. enthalten freilich immer auch Empirisches. Sie sind aber zugleich Klassifikationen, die im Prinzip auch anders ausfallen könnten. In den Formen unserer kommentierenden Rede bringen wir also immer auch einen kulturellen Gestus zur Sprache, dem eine Einstellung und dann auch eine Handlung entspricht. Die Tatsache beispielsweise, daß die Jugendhilfe sich, unter Modernitätsdruck, auf den Weg der Versozialwissenschaftlichung begeben hat, bis hinein in die sprachlichen Formen, ist selbst von kultureller Natur; wir müssen solche Entscheidungen nach Kosten und Nutzen abwägen; wir müssen wissen – wenn wir die Diagnosen von Jürgen Habermas für zutreffend halten –, daß die Verwissenschaftlichung der Jugendhilfe im Prinzip die Systemkomponenten stärken und die Lebensweltkomponenten schwächen kann. Diese Frage steht bei jeder Einzelfall-Diagnose auf dem Spiel. Wir sind also, was immer wir tun, nicht nur Beobachter, sondern auch Mitspieler der Kultur, gleichviel ob wir jenem 15jährigen Mädchen unmittelbar helfen wollen oder ob wir zunächst die Daten zur Jugendhilfe des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zu Rate ziehen.

4. Fachlichkeit

[118:34] Derartige Beobachtungen und Überlegungen veranlassen mich nun, abschließend und eher zusammenfassend, über das nachzudenken, was gegenwärtig und zukünftig von den Mitarbeitern der Jugendhilfe mit Gründen an Fähigkeiten erwartet werden dürfte. Man nennt das, mit einem inflationär gewordenen Ausdruck,
»Handlungskompetenz«
. In einer Zivilisation, die Wissenschaft zu den ihr wesentlichen Komponenten zählt, sollen auch Berufstätigkeiten, soweit möglich und nötig und wenigstens teilweise, durch wissenschaftliche Argumentationen begründet und gerechtfertigt wer|b 114|den. Das klingt, in den einschlägigen
»Kompetenz«
-Diskussionen, gelegentlich komplizierter, als es ist. Es bedeutet: Die professionellen Entscheidungen sollen säkulär sein (d.h. sich nicht auf Glaubenssätze berufen), sie sollen empirisch gehaltvoll sein (d.h. auf Erfahrungen gegründet), und sie sollen begrifflich klar sein. Was dies nun bedeutet, muß im Hinblick auf die verschiedenen Professionen unserer Gesellschaft – etwa den Hochbau-Ingenieur, den eine Steuer verwerfenden oder befürwortenden Sozialpolitiker, den mit psychosozialen Problemen befaßten Sozialpädagogen – je besonders ausgelegt werden. Ich versuche eine solche Auslegung, in knappster Form und in drei Hinsichten:
  1. 1.
    [118:35] Die Eigenart derjenigen Probleme, mit denen die Jugendhilfe zu tun hat, erfordert
    »dichte Beschreibungen«
    (vgl.Geertz 1987). Dieser der Ethnologie entstammende Ausdruck bezeichnet ein Problem, das, wie ich vermute, jedem geläufig ist, der eine Jugendamtsakte führt und immer wieder genötigt ist, sozialdiagnostische Urteile niederzuschreiben oder auch nur die Beobachtungen anderer zusammenzufassen; das Problem müßte allerdings auch dem
    »Streetworker«
    , dem Personal in Kindergärten, Heimen und Jugendzentren geläufig sein. Eine
    »dichte Beschreibung«
    ist keine
    »individualisierende Zurechnung«
    von Gründen oder Ursachen. Individualisierende Ursachen-Zurechnungen sind ebenso
    »dünn«
    wie
    »strukturbezogene«
    , wenn sie jeweils nur für sich auftauchen.
    »Eine gute Interpretation ... versetzt uns mitten hinein in das, was interpretiert wird«
    (ebd., S. 26)
    . Ihre Güte ist freilich auch abhängig von dem Struktur-Wissen, das je geltend gemacht werden kann. Wer nichts über Ausländerdiskriminierung oder über strukturelle Benachteiligung von Behinderten in dieser Gesellschaft weiß, der wird auch keine
    »dichte Beschreibung«
    zuwege bringen. Pestalozzi, Makarenko und Bettelheim beispielsweise waren Meister solcher dichten Beschreibungen.
  2. 2.
    [118:36] Dichte Beschreibungen sollten deshalb immer, in mehrfacher Hinsicht und in der Jugendhilfe,
    »doppelte Beschreibungen«
    sein. Gute Diagnosen, Gutachten, Erziehungspläne zeichnen sich dadurch aus, daß es ihnen gelingt, verschiedene Perspektiven miteinander zu verschränken. Eine Beschreibung der Problemlagen von Kindern und Jugendlichen nur unter dem Gesichtspunkt ihrer eigenen, wie es immer wieder heißt,
    »Bedürfnis- und Interessenperspektive«
    ist ebenso unzureichend wie die Beschränkung der Perspektivenwahl auf sogenannte
    »objektive«
    Daten. Ein psychiatrisches Gutachten wird sozialpädagogisch bedeutsam erst dann, wenn die psycho-somatischen Beobachtungen mit den Selbstdeutungen konfrontiert werden, mit deren Hilfe der Jugendliche sich selbst zu verstehen sucht. Die Beschreibung der Problemlage einer Familie erfordert von vornherein, die verschiedenartigen Perspektiven der Mitglieder auf das Interaktionsgeschehen hin zur Geltung zu bringen. In die (notwendige) Beschreibung formaler Strukturdaten kommt erst dann eine pädagogisch produktive Bewegung hinein, wenn sie mit kulturellen Deutungsmustern verknüpft wird. Jede |b 115|Problemlage der Jugendhilfe hat, in unserer Kultur, eine Verursachungs- und eine Deutungsseite, sie muß einerseits
    »erklärt«
    , andererseits
    »verstanden«
    werden (so können wir etwa die schwierigen Äußerungen eines verhaltensauffälligen Kindes mit der Ursache einer cerebralen Dysfunktion in einen sinnvollen Verursachungs-Zusammenhang bringen; aber haben wir sie damit
    »verstanden«
    ?). Die Nötigung zu doppelter Beschreibung ergibt sich überdies aus einem fundamentalen Sachverhalt: Individualitäten kommen nicht einfach zur Welt, sondern entstehen im Prozeß der Vergesellschaftung; die Bildungsimpulse des heranwachsenden Menschen sind von Beginn an dem immer schon typisierten Feld sozialer Struktur, kultureller Deutungen und pädagogisch eingespielter Aufgabenstellungen konfrontiert. Andererseits sind Strukturdaten nicht schon individuell konturierte Sinn-Beschreibungen. Sozialpädagogische Formulierungen von Bildungs- oder Selbstbildungsproblemen ergeben sich erst aus beidem. Es kann deshalb keine befriedigende Beschreibung von Problemlagen der Jugendhilfe geben, die nicht eine
    »doppelte«
    wäre.
  3. 3.
    [118:37] Problemlagen in der Jugendhilfe und mit pädagogischem Anspruch lassen sich nicht beschreiben, wenn nicht Normatives ins Spiel käme. Die in Krieg und ökonomischer Ausbeutung mißbrauchten Kinder des Orients, Asiens und Afrikas bringen, wenn wir derartige Urteile selbstreflexiv bedenken, das Problem zur Sprache: Von welchen Normalitätsannahmen gehen wir aus, und welche halten wir für begründungsfähig? Normalitätsannahmen sind ein Moment von Lebensformen. Deshalb bringen wir sie in der Regel unwillkürlich zur Geltung. Die Lage jenes zitierten 15jährigen Mädchens ruft in uns Empörung hervor. Eine der seit Rousseau klassischen pädagogischen Attitüden, das Abwarten (vgl. Winkler 1988, S. 351), funktioniert hier nicht. Die Empörung entstammt der Gewißheit von Gesittungen, die in Lebensformen gebunden sind. Denken wir darüber nach, dann kommen wir auf ethische Begründungen des Jugendhilfe-Handelns, auf ihre Ursprünge in der christlichen Tradition und in der säkularen praktischen Philosophie: Der Mensch dürfe immer nur als Zweck, niemals aber als Mittel genommen werden. Aber: Gibt es nicht vielleicht doch einen höheren Zweck als den Menschen, zumal in der Weise, in der die europäische Neuzeit ihn dachte?
    »Multikulturelle Erziehung«
    , oder bescheidener und kleinräumiger gedacht
    »pluralisierte Lebensformen«
    legen die Frage nahe, ob solcher Pluralität auch eine Vielzahl von Normalitätsentwürfen, also auch verschiedene Wege der Begründung von Sittlichkeit entsprechen. Zu dem Modernitäts-Projekt von Sittlichkeit gehört hingegen der universelle Anspruch, die philosophische Fiktion, der Mensch sei der Möglichkeit nach ein voll handlungsfähiges Subjekt, in der Abwägung seiner Handlungsmotive autonom und in den daran anschließenden Entscheidungen einem universellen Denken verpflichtet: postkonventionelle Moral. Die Jugendhilfe hingegen wird es empirisch, wie ich vermute, noch lange mit einer faktischen Pluralität von Lebensformen zu tun haben, die nicht einfach auf die lineare Per|b 116|lenkette hin zu jener philosophischen Fiktion gefädelt werden können. Ethische Argumentationsfähigkeit ist deshalb das dritte Merkmal von Fachlichkeit, das ich postulieren möchte.
[118:38] In allen drei Hinsichten hat es die Jugendhilfe mit spezifischen Risiken der Moderne zu tun, sicher weniger spektakulär als die von U. Beck vorwiegend soziologisch diagnostizierten (vgl. Beck 1986), aber für ihr eigenes Feld vielleicht ziemlich folgenreich.Es steht dabei auch die Frage an, was in den neueren Diskussionen, mit einer inflationären Vokabel,
»Identität«
heißt. Ist
»Identität«
eine Eigenschaft problemloser Existenz? Ist der Skinhead in seiner zur Gewalttätigkeit gegen andere neigenden Gruppe, mit der er vielleicht voll übereinstimmt,
»identisch«
? Mit sich, mit was, mit wem? Wenn jeder sich verbieten würde, diese Vokabel zu verwenden und wenn er statt dessen, vielleicht ein wenig wortreicher, den Sachverhalt zu beschreiben suchte, der je gemeint ist – das gleiche sollte vielleicht auch für
»Individualisierung«
geltend gemacht werden –, dann vermute ich Fortschritte in der
»Fachlichkeit«
, mindestens aber in der
»Beschreibungskompetenz«
. Es wird sich dann, wenn ich recht sehe, zeigen, daß alles davon abhängt, ob wir in der Lage sind, Beziehungen zu beschreiben, dicht und doppelt, und davon, ob wir in der Lage sind, die pluralen Sittlichkeiten von Lebensformen in ein tolerantes Verhältnis zu den universellen Hoffnungen zu setzen, nach beiden Seiten hin kritisch. Wer dann noch meint, er könne oder müsse gar mit sich und anderem
»identisch«
sein, sollte es zunächst bei sich selber klären.

Literatur

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    |b 117|
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    [118:52] Müller, S./Otto, H.-U.: Verstehen oder Kolonialisieren? Grundprobleme sozialpädagogischen Handelns und Forschens, Bielefeld 1984.
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    [118:54] Thiersch, H.: Die Erfahrung der Wirklichkeit, Weinheim und München 1986.
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    [118:56] Wahl, K.: Die Modernisierungsfalle, Frankfurt a.M. 1989
    [118:57] Wichern, J.H.: Sämtliche Werke, Band IV, Teil 1, hrsg. von P. Meinhold, Berlin 1958.
    [118:58] Werckmeister, O.-K.: Zitadellen-Kultur, München und Wien 1989.
    [118:59] Winkler, M.: Eine Theorie der Sozialpädagogik, Stuttgart 1988.