[Erklärung] [Textfassung a]
|a 184|
[V29:1] Die unterzeichnenden Erziehungswissenschaftler, die am 4. Deutschen Jugendhilfetag in Nürnberg mitgewirkt haben, protestieren gegen die Entschließung, die der Vorstand der AGJJ als Veranstalter nach Beendigung des Jugendhilfetags am 13. Mai 1970 veröffentlicht hat. Die Entschließung erhebt gegen Gruppen von Teilnehmern den Vorwurf des Mißbrauchs von Toleranz und der Manipulation der Veranstaltungen. Ferner distanziert sie sich von etwaigen Äußerungen der Kritik an der Verfassung der BRD und von den Resolutionen der Arbeitsgruppen. Diese Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der die Jugendhilfe in der BRD tragenden Verbände und Behörden scheint uns kennzeichnend für die politische Einstellung, die die organisierte Jugendhilfe bis heute bei uns beherrscht. Die Entschließung diffamiert die Analyse der die Jugendhilfe bestimmenden gesellschaftlichen Kräfte, die Offenlegung und den offenen Austrag von Interessenkonflikten; sie bekämpft die Auseinandersetzungen über eine Konkretisierung demokratischer Modelle der Jugendhilfe in der Gesellschaft und versucht, die diesbezüglichen Arbeitsergebnisse des Jugendhilfetags um ihre politische Wirkung zu bringen. Die Entschließung reagiert auf die große Zahl kritischer Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Studenten, für die der 4. Deutsche Jugendhilfetag ein erstes politisches Forum war, mit politischen Verdächtigungen und formalen Verfahrensargumenten statt mit eigenen Konzeptionen und Vorschlägen.
[V29:2] Die Arbeitsgemeinschaft bestätigt damit die Richtigkeit der Analysen, die einem großen Teil der Resolutionen des Jugendhilfetags zugrunde liegen.
[V29:3] gez. Martin Bonhoeffer (Berlin)
[V29:4] gez. Prof. Dr. Peter Fürstenau (Gießen)
[V29:5] gez. Prof. Dr. Klaus Mollenhauer (Frankfurt/M.)
[V29:6] gez. Prof. Dr. Hans Thiersch (Kiel)