"    \n  Was ist Verwahrlosung? Die ersten Antworten, die in der Geschichte der Sozialpädagogik auf diese Frage gegeben wurden, waren einfach und naiv, zudem für jedermann einleuchtend und eindeutig. Im Begriff Verwahrlosung faßte man alle jene Merkmale zusammen, die einen oder viele Menschen kennzeichneten, welche sich nicht so verhielten, wie man es gewöhnt war: Menschen, die nicht in die Kirche gingen, die oft in der Schänke saßen, viel tanzten, häufig den Ort wechselten, keinen festen Beruf hatten; Jünglinge, die ihrem Meister nicht Wort gehorchen mochten, der Obrigkeit nicht die schuldige Achtung erwiesen, dem Kartenspiel frönten; Kinder, die bettelten, ohne Eltern herumzogen, die Schule vermieden; schließlich jede Art unehrenhaften Gesindels, das nirgends zu Hause war, sich in die neu entstehenden Großstädte verzog, die Schule oder Handwerkerehre gering achtete, Diebe, Brandstifter, Betrüger, dem Genuß und dem Laster Verfallene, herkömmlicher Sitte und bewährtem Brauchtum Entfremdete. Wer diese alle unter dem Begriff der Verwahrlosten subsumierte, urteilte naiv und richtig; naiv, weil er sich nicht zu heiklen Reflexionen über die Gültigkeit seines Urteils, gar zu selbstkritischer Prüfung der Bedingungen seiner eigenen Meinung veranlaßt sah; richtig, weil Verwahrlosung immer die Abwesenheit einer – inneren oder äußeren – Ordnung, einer Regelhaftigkeit des Daseins bedeutet, deren Gültigkeit angenommen werden muß, soll der Begriff sinnvoll sein. \n  So einfach aber das Problem zunächst zu sein scheint, es wird sehr kompliziert, wenn ernsthaft und kritisch nach den Ursachen und den Behandlungsmethoden gefragt wird. Eine Verhaltensabweichung lediglich zu beschreiben, ihre Diskrepanz mit den geltenden Normen zu ist unbefriedigend für den, der solche Abweichungen rückgängig machen will, vor allem, wenn sich mit den Überlegungen eine Skepsis gegenüber traditionellen pädagogischen Mitteln oder gegenüber der Gesellschaft verbindet. Die Frage, bleibt nicht mehr naiv, sondern sie wird zu einer kritischen Frage, die von der Wissenschaft beantwortet werden soll. Das hat zur Folge, daß nun auch bestimmte Ursachenkomplexe in den Verwahrlosungsbegriff mit eingehen. Es zeigt sich nämlich, daß verschiedene Verwahrlosungen höchst unterschiedliche Erscheinungen sein und auf mindestens ebenso unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden können. In die Beantwortung der Frage teilen sich daher auch die verschiedensten Wissenschaften vom Menschen. Medizin, Psychopathologie, Psychiatrie, Tiefenpsychologie, Entwicklungspsychologie, Jurisprudenz, Pädagogik. Wir lassen einige Definitionen folgen: \n  Neben dem Bezug auf ein System von Verhaltensnormen wohnt allen diesen Bestimmungen des Begriffs Verwahrlosung der Ansatz bei einem bestimmten Ursachenkomplex inne. So scheint die Divergenz der Begriffe im Phänomen \"Verwahrlosung\" ihren Grund zu haben, und es wäre demnach sinnvoll, ein Wort, das so Unterschiedliches zusammenfassen soll, in der Fachsprache fallen zu lassen; denn nicht nur bestimmte Ursachen, sondern ebenso die dadurch bedingte Behandlungsart ja durch den so oder so bestimmten Begriff ins Auge gefaßt. Wenn man den Begriff vermiede und in seine Aspekte auflöste, wäre offenbar für die Präzisierung des Problems viel gewonnen. Konsequent schrumpft das Wort \"Verwahrlosung\" in der Fachliteratur auch häufig zu grober Angabe der Thematik zusammen, während die Erörterungen und Darstellungen selbst sich mit den mannigfachen Differenzierungen beschäftigen, die Verhaltens- und Charakterabweichungen in psychologisch oder psychiatrisch genau beschreibbaren Klassen zusammenstellen. \n  Indessen ist auffällig, mit welcher Hartnäckigkeit alle am Problem Beteiligten, allen voran der Gesetzgeber, an dem Wort Verwahrlosung festhalten. Mit ihm kann offenbar etwas bezeichnet werden, das in den psychologischen Analysen nicht aufgeht. Besonders nach den beiden Weltkriegen wurde deutlich, daß mit Verwahrlosung nicht eigentlich ein in die psychologischen Disziplinen gehörendes Phänomen, sondern ein sozialpädagogisches Problem benannt werden sollte, analog der sozialpädagogischen Ausgangslage im 19. Jahrhundert, wie wir sie skizziert haben: Der Begriff Verwahrlosung ist nur sinnvoll in auf den, von dem er abgeleitet ist, in auf \"\" oder eine – wie auch immer verstandene – geordnete Existenz. Dieser ist aus der Aufzählung der Verwahrlosungserscheinungen, die wir aus der Literatur des 19. Jahrhunderts referierten, leicht zu gewinnen. Versuchten wir das Gleiche aber für unsere Gegenwart, so stünden wir vor ungleich größeren Schwierigkeiten. bestimmt: \n  1. 2. 3. \n  Die Schwierigkeiten des Verwahrlosungsbegriffs sind aber damit nicht behoben, sondern umgangen. Jetzt kann nämlich Beliebiges als Verwahrlosung bezeichnet werden, je nach dem, was dem Betrachter als das \"Aufgegebene\" erscheint. Nicht nur Einzelne in Bezug auf eine Gruppe, sondern auch Gruppen, Stände, Klassen, ganze Kulturen oder Gesellschaften, schließlich \"der moderne Mensch\" können in diesem Rahmen als verwahrlost gelten. Der Begriff könnte sich schließlich als ein theologischer herausstellen. Er ist aber ein Begriff mit Rechtsfolgen (JWG §§ ) . Es dient weder einer präzisen Theorie noch der praktischen Brauchbarkeit, wenn es zwei voneinander abweichende Bedeutungen des Wortes gibt. Allerdings hat auch der im Gesetz verwendete Begriff nicht die Festigkeit und Präzision, die man von ihm verlangen könnte. Die erfahrungswissenschaftliche Detaillierung der \"Verwahrlosungs\" -Phänomene und die gleichzeitigen gesellschaftlichen Veränderungen haben dahin geführt, daß nicht nur das Bewußtsein von dem, was als Verwahrlosung bezeichnet werden kann, sondern auch von ihrem Bezugsrahmen, von dem, was als geordnete Existenz zu gelten habe, mit Skepsis durchsetzt ist. Nur so ist auch die Ungenauigkeit möglich, mit der bisweilen pauschal von der Verwahrlosung der Erziehenden, von der verwahrlosten Gesellschaft gesprochen wird und damit ein gleichsam theologisches Moment in den Begriff eindringt. Der Verwahrlosungsbegriff ist pädagogisch nur brauchbar, wenn durch ihn die geltenden und faktischen Ordnungen und Verhaltensnormen als \"nicht verwahrlost\" angenommen werden. Das gilt, auch wenn häufig Uneinigkeit darüber bestehen mag, ob ein konkretes Verhalten noch als normal oder schon als abweichend bezeichnet, ob es an einer scheinbar im Schwinden oder an einer scheinbar im Entstehen begriffenen Norm gemessen werden soll. Ohne diesen sozialen Bezugsrahmen aber wäre der Verwahrlosungsbegriff leer, pädagogisch bedeutungslos, und es wäre besser, die psychologisch gewonnenen detaillierten Einteilungen zu verwenden. Verwahrlosung gibt es nur, wo es Kultur gibt. Verwahrlosung als ein pädagogisches Problem taucht nur dort auf, wo bestimmte Aufgaben unbewältigt bleiben, verfehlt oder überhaupt nicht gesehen werden; wo es nicht gelingt, einen gegebenen Bestand von Anlagen und Dispositionen mit den Normen, dem Aufgaben-System der Gruppen Kultur in ein gültiges Verhältnis zu setzen. Dieses Mißlingen ist das Wesentliche. Mit dem Begriff kann nicht die Beziehung psychologisch erkennbarer Ursachenkomplexe zu Verhaltens- oder Charakterabweichungen als ihren Wirkungen beschrieben, sondern nur das pädagogische Problem bezeichnet werden, das sich ergibt, wenn die erzieherische \"Kultivierung\" der Person mißlungen ist. \n      "