"    Bewertung und Kontrolle bürgerlich-liberaler Pädagogik \n   In einer Untersuchung zu Fragen der Erziehung jugendlicher Strafgefangener im nordrhein-westfälischen Jugendstrafvollzug heißt es: \"Die soziale Integration jugendlicher Rechtsbrecher hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn es der Erziehung im Jugendstrafvollzug gelingt, sie vor ihrer Entlassung zu re-individualisieren, d. h. sie aus allen Gruppenzwängen zu befreien und sie in ihr Recht als eigenverantwortliche einzusetzen.\" G. Deimling Theorie und Praxis des Jugendstrafvollzugs aus pädagogischer Sicht Darmstadt/Berlin 1969, S. 296 .  Es heißt weiter, der Jugendliche \"erkennt rückblickend, daß seine Straftat das Ergebnis einer vielleicht unbeabsichtigten, jedenfalls aber von ihm nicht verantworteten Anpassung an Gruppenzwänge ist, die die Freientwicklung seiner Person behindert, und er entdeckt schließlich, daß sich hinter dem vermeintlichen Nonkonformismus seines ehemals abweichenden Verhaltens eine besondere Art des Konformismus verbirgt\" . \n  In diesen Sätzen kommt ein bemerkenswertes Mißverständnis zum Ausdruck: Verhalten, in diesem Fall von der Art der Jugend-Delinquenz, wird als Konformismus bestimmt, als zwanghafte Unterwerfung unter Gruppennormen – und die pädagogische Perspektive ergibt sich aus der Orientierung am Individualitätsbegriff. Darin steckt – so müssen wir interpretieren – die empirische Annahme, daß für jugendliche Delinquenten die individualistische Orientierung nicht nur ein pädagogisch zweckmäßiges Mittel der sogenannten Resozialisierung ist, sondern zugleich eine realistische Chance späterer Lebensbewältigung darstellt. Nun gibt es freilich Theorien, die wenigstens die eine Hälfte der Annahme nahelegen, nämlich daß das \"Verlernen\" von kriminellem Verhalten damit zusammenhängt, daß der Jugendliche aus dem Orientierungshorizont gruppenspezifischer krimineller Normen löst; diese Theorien aber versuchen explizit nur die Entstehung von Jugendkriminalität zu erklären, nicht aber die Wirkung pädagogisch korrigierender Kontrollen. Indessen ist es nicht diese Ungenauigkeit und nicht hinreichend begründete Hoffnung des Verfassers, die hier besonders bemerkenswert wäre, sondern vielmehr die Tatsache, daß es sich um ein systematisch erzeugtes Mißverständnis handelt, das an Entscheidungen hängt, welche vor der Wahl empirisch erklärender Theorien den Erkenntnisgang bestimmen: handelt sich um ein Stereotyp bürgerlich-liberaler Pädagogik. \n  Die zitierten Sätze also, so lautet meine These, sind nicht zufällige Einzelerscheinungen in einer Spezial-Untersuchung, sondern sie enthalten das Interpretationsmuster, nach dem innerhalb der deutschen Pädagogik verfahren wird, wenn Phänomene abweichenden Verhaltens, hier auf der Skala zwischen \"Verwahrlosung\" und \"Kriminalität\", zum wissenschaftlichen und praktischen Gegenstand werden. Dieses Interpretationsmuster ist nicht erst neuester Herkunft; es hat seine Geschichte, die die Geschichte der Pädagogik in der bürgerlichen Gesellschaft von Rousseau bis auf unsere Tage ist. Es ist liberal, da es jener Reihe von Erziehungstheorien zugehört, die sich nicht ausdrücklich der Befestigung bestehender Herrschaftsverhältnisse und Ungleichheiten verschrieben haben, sondern die an deren Aufhebung interessiert sind. \n     "